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Katastervermessung

Vermessung GEOGEM Katastervermessung

In Österreich ist die Katastervermessung ein amtliches Vermessungsverfahren, das zur Erfassung, Sicherung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen im Grundstückskataster dient. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das Eigentum an Grundstücken und ist eng mit dem Grundbuch verknüpft.

Zweck der Katastervermessung

Rechtssicherheit: Exakte Festlegung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen
Grundlage für das Grundbuch: Notwendig für Änderungen im Grundbuch
Planungs- & Baugrundlage: Für Bauprojekte, Grundstücksteilungen und Infrastruktur
Streitvermeidung: Klärt Unklarheiten oder Differenzen bei Grenzverläufen

Arten der Katastervermessung in Österreich

  1. Grenzfeststellung – Überprüfung und Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen
  2. Teilungs- oder Parzellierungsvermessung – Aufteilung oder Zusammenlegung von Grundstücken
  3. Erstvermessung – Vermessung neuer Grundstücke oder nicht erfasster Flächen
  4. Grenzrekonstruktion – Wiederherstellung verlorengegangener oder strittiger Grenzen

Ablauf der Katastervermessung

  1. Beauftragung eines Zivilgeometers (Bei GEOGEM arbeiten staatlich befugte Vermessungsingenieure)
  2. Vermessung vor Ort mit modernen Messmethoden (GPS/GNSS, Tachymeter, Drohnen)
  3. Erstellung eines Teilungsplans oder Grenzplans
  4. Einreichung beim zuständigen Vermessungsamt (BEV – Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen)
  5. Eintragung ins Kataster & Grundbuch

Rechtliche Grundlage in Österreich

Die Katastervermessung in Österreich wird durch das Vermessungsgesetz (VermG) geregelt. Zuständig für die Führung des Katasters ist das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen).

Ohne eine offizielle Katastervermessung können Grundstücksänderungen nicht ins Grundbuch eingetragen werden, wodurch die Rechtssicherheit beeinträchtigt wäre.


Ingenieurvermessung

Vermessung GEOGEM Ingenieurvermessung

In Österreich bezeichnet die Ingenieurvermessung einen spezialisierten Bereich der Vermessungstechnik, der für technische und ingenieurwissenschaftliche Projekte angewendet wird. Sie dient vor allem der präzisen Planung, Überwachung und Kontrolle von Bauwerken und Infrastrukturen.

Typische Anwendungen der Ingenieurvermessung

  • Bauvermessung: Lage- und Höhenkontrolle für Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Straßen, Gebäude oder Kraftwerke.
  • Setzungs- und Deformationsmessungen: Überwachung von Bauwerken auf Bewegungen oder Verformungen (z. B. bei Dämmen, Staudämmen oder Hochhäusern).
  • Gleisvermessung: Präzise Vermessung und Ausrichtung von Bahntrassen.
  • Industrievermessung: Exakte Positionierung und Kontrolle von Maschinen und Anlagen.
  • 3D-Laserscanning: Hochgenaue, berührungslose Vermessung von komplexen Strukturen.
  • Tunnelvermessung: Georeferenzierte Kontrolle und Steuerung von Tunnelbohrungen.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die Ingenieurvermessung fällt unter die Befugnisse des Ziviltechnikers (insbesondere des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen) oder kann von staatlich befugten Vermessungsbüros durchgeführt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind unter anderem im Vermessungsgesetz (VermG) sowie in den Normen und Richtlinien für Ingenieurvermessungen geregelt.


Bauvermessung

Vermessung GEOGEM Bauvermessung

Die Bauvermessung in Österreich ist ein spezialisierter Bereich der Vermessungstechnik, der sich mit der Planung, Absteckung, Überwachung und Kontrolle von Bauprojekten befasst. Sie stellt sicher, dass Bauwerke exakt nach den vorgegebenen Plänen errichtet werden.

Aufgaben der Bauvermessung

  1. Bestandsaufnahme
    • Vermessung des Baugrundstücks und Erstellung eines Lageplans.
    • Erfassung von Höhen- und Geländedaten für die Planung.
  2. Absteckung und Bauausführung
    • Übertragung von Planungsdaten in die Realität (z. B. exakte Positionierung von Gebäuden, Straßen oder Brücken).
    • Absteckung von Achsen, Höhenpunkten und Grenzlinien.
  3. Baubegleitende Vermessung
    • Fortlaufende Kontrolle während der Bauphase.
    • Überprüfung von Setzungen, Verschiebungen oder anderen baulichen Veränderungen.
  4. Schlussvermessung und Dokumentation
    • Nach Fertigstellung wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
    • Erstellung von Plänen für das Kataster und Bauabnahme.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Die Bauvermessung unterliegt gesetzlichen Regelungen, unter anderem durch das Vermessungsgesetz (VermG) und die Österreichische Vermessungsnorm (ÖNORM EN ISO 17123). Sie darf von befugten Vermessungsbüros oder Ziviltechnikern für Vermessungswesen durchgeführt werden.

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